Kath. Kindertagesstätte St. Ansgar

Kinderschutzkonzept

Respektvoller Umgang

mit den kindlichen Bedürfnissen ist uns in unserer Kindertagesstätte wichtig.

Unsere pädagogischen Mitarbeiter/-innen kennen die altersentsprechenden Entwicklungsabläufe von Kindern. Hierzu gehört auch ein bewusster und transparenter Umgang mit kindlicher Sexualität.

Wir sichern in unseren Kindertagesstätten die Intimsphäre der Kinder und schützen sie vor sexuellen Grenzverletzungen.
Unsere Mitarbeiter/-innen sind informiert über den Umgang mit Verdachtsfällen und kennen klare Handlungsabläufe, wenn es zu Kindeswohlgefährdungen kommt.

(Kinderschutzgesetz und Präventionsordnung des Bistum Hildesheim)

Verhaltensregeln

der Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen der KiTa

Beschreibung von sichtbar angemessenen und wünschenswerten Verhalten im Unterschied zu unangemessenem Verhalten mit einer Verhaltensampel: Rot, Gelb, Grün

Unangemessenes Verhalten sind Grenzüberschreitungen, also Verhaltensweisen gegenüber Kindern, die deren persönliche Grenzen überschreiten. Das ist z. B. der Fall, wenn jemand ein Kind tröstend in den Arm nimmt und nicht wahrnimmt, dass dem Mädchen oder dem Jungen dies unangenehm ist. Persönliche Grenzen können auch dadurch verletzt werden, das Kinder keine Möglichkeit haben, ungestört die Toilette zu benutzen, ihre Fotos ohne Einverständniserklärung aufgehängt werden oder von einem Handy zum anderen übertragen werden. Im Alltag sind Grenzverletzungen nicht ganz zu vermeiden. Im Unterschied zu sexuellen Übergriffen.

Rot:


was ist nicht ok

Gelb:

was ist nicht toll,
kann aber passieren

Grün:


was ist sehr ok

Personalauswahl

Unsere KiTa muss ein sicherer Ort für Kinder sein.

Deshalb ist uns wichtig, dass:

 

  • ein erweitertes Führungszeugnis vorliegt
  • im Bewerbungsgespräch unser Kinderschutzkonzept und Präventionsordnung bekannt gemacht werden
  • eine Selbstverpflichtungserklärung zum Arbeitsvertrag unterschrieben wird
  • die Vorstellung der KiTa-eigenen Verhaltensampel erfolgt
  • die Präventionsordnung des Bistum Hildesheim bekannt gemacht wird
  • Ehrenamtliche und Praktikant/-innen entsprechend auch ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen

Präventionsschulungen der MA erfolgen in regelmäßigen Abständen.